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Donnerstag, 2. August 2007

Bratwurst wird geschützt

Dieses Thema passt zwar nicht ganz zu diesem Blog, aber trotzdem muss ich darauf pochen, dass dieser Artikel hier Gehör findet.

Die "St.Galler Bratwurst" aka "Olma-Bratwurst" wird nun offiziell als geschützte Marke bezeichnet und darf nur noch (wie es beim Champagner schon seit Jahrzehnten der Fall ist) in einer bestimmte Region hergestellt und als solche bezeichnet werden. Die Kantone St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau dürfen die Würste noch produzieren und als solche verkaufen. Juhuu... bald haben wir die Edel-Bratwurst.

Wir finden das toll, denn: "Es git nur ei wohri Brotwurscht und das isch tOlmabrotwurscht!!!"

In diesem Sinne: bon apetit

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